Tesla erhält in den Niederlanden die Zulassung für FSD Supervised, während andere EU-Länder eine Anerkennung prüfen
Teslas Full Self-Driving (Supervised) hat in den Niederlanden als erstes europäisches Land eine Typgenehmigung nach UN R-171 erhalten. Während die Zulassung zunächst nur dort gilt, prüfen andere EU-Staaten wie Belgien und Italien, ob sie das System national anerkennen oder ein beschleunigtes Genehmigungsverfahren ermöglichen.
Tesla’s Full Self-Driving (Supervised) hat in den Niederlanden eine Typgenehmigung erhalten. Damit sind die Niederlande das erste europäische Land, das die Fahrerassistenztechnologie offiziell genehmigt hat. Die Zulassung erfolgt im Rahmen von UN R-171 für Driver Control Assistance Systems und gilt derzeit nur in den Niederlanden, während andere EU-Mitgliedstaaten entscheiden können, sie auf nationaler Ebene anzuerkennen.
Die niederländische Fahrzeugbehörde bezeichnete die Genehmigung als europäische Typgenehmigung mit vorläufiger Gültigkeit in den Niederlanden. Sie betonte, dass FSD Supervised ein Fahrerassistenzsystem ist — kein autonomes oder selbstfahrendes System. Der Fahrer bleibt rechtlich jederzeit verantwortlich und muss jederzeit in der Lage sein, sofort die Kontrolle zu übernehmen.
Das Testprogramm umfasste mehr als 1,6 Millionen Kilometer Fahrten auf EU-Straßen, mehr als 13.000 Mitfahrten von Kunden und über 4.500 Testszenarien auf der Teststrecke. Tesla legte Unterlagen zu mehr als 400 Konformitätsanforderungen gemäß UN R-171 und Ausnahmen nach Artikel 39 vor. Nach Angaben der Behörde unterscheidet sich die europäische FSD-Software erheblich von der US-Version, und Tesla muss sicherheitskritische Vorfälle melden sowie regelmäßig Leistungsberichte vorlegen, und zwar mindestens einmal jährlich.
Das System kann viele Fahraufgaben übernehmen, und die Hände des Fahrers müssen nicht am Lenkrad bleiben, doch der Fahrer muss jederzeit sofort eingreifen können. Sensoren überwachen die Aufmerksamkeit des Fahrers und die Blickrichtung. Erkennt das System Unaufmerksamkeit, gibt es Warnungen aus und kann sich vorübergehend selbst deaktivieren. Die Regulierung schreibt Maßnahmen vor, um eine übermäßige Abhängigkeit des Fahrers zu verhindern, darunter eine Kombination aus visuellen, akustischen und haptischen Rückmeldungen.
Die niederländische Zulassung gilt nicht automatisch für den Rest Europas. Nach EU-Vorschriften können andere Mitgliedstaaten die niederländische Typgenehmigung national anerkennen, doch jedes Land muss darüber einzeln entscheiden. Belgien prüft nun einen schnelleren Weg zur Zulassung. Der flämische Mobilitätsminister erklärte, Teslas Daten zu FSD würden von den lokalen Behörden geprüft, und die zuständigen Stellen seien aufgefordert worden, bis zum Ende der Woche Klarheit über ein mögliches beschleunigtes Homologationsverfahren zu schaffen.
Vertreter der niederländischen Straßenbehörde stellen anderen europäischen Ländern nun ihre Erkenntnisse vor und erläutern gegenüber EU-Staaten den Testprozess sowie die sicherheitsbezogene Begründung der Zulassung. Auch Italien hat begonnen, Möglichkeiten zur Beschleunigung der FSD-Zulassung zu prüfen. Abgeordnete forderten die Regulierungsbehörden formell auf, Teslas System zu priorisieren und direkt mit Tesla sowie den niederländischen Behörden in Kontakt zu treten.
Vor der niederländischen Zulassung hatte Tesla erklärt, Full Self-Driving (Supervised) in den Niederlanden ab dem 16. Februar im Rahmen von Demonstrationen in ausgewählten Tesla-Stores einzuführen; später im Frühjahr sollten dann vorbehaltlich der offiziellen Genehmigung reguläre Fahrer das System auf öffentlichen Straßen nutzen. Das Unternehmen erklärte, das System könne sich auf komplexen Stadtstraßen bewegen, Abbiegemanöver an Kreuzungen bewältigen und Kreisverkehre durchfahren.
Die niederländischen Regulierungsbehörden hatten zuvor erklärt, eine Zulassung sei erst möglich, wenn die Sicherheit des Systems überzeugend nachgewiesen worden sei. Die Behörde hatte außerdem mitgeteilt, dass sie laufende Zulassungsanträge üblicherweise nicht kommentiere, und stellte klar, dass Zuschriften von Fahrern keinen Einfluss auf das Zulassungsverfahren hätten, nachdem sie nach einem Social-Media-Beitrag, der zur Kontaktaufnahme wegen einer beschleunigten Zulassung aufrief, mit Nachrichten überflutet worden war.
In den Vereinigten Staaten steht das System unter Beobachtung. Im Oktober leitete die US-Verkehrsbehörde NHTSA eine Untersuchung zu 2,9 Millionen Tesla-Fahrzeugen ein, nachdem berichtet worden war, dass selbstfahrende Fahrzeuge Verkehrsverstöße begangen hätten, von denen einige zu Unfällen und Verletzungen geführt hätten.