Bundesrichter in Washington bestätigt 340B-Medikamentenpreisgesetz gegen Klage von Novartis und AbbVie
Ein Bundesrichter in Washington lehnte es ab, ein Landesgesetz zu blockieren, das die 340B-Medikamentenpreisnachlässe erweitert, und wies die Argumente von Novartis und AbbVie zurück, wonach das Gesetz rechtswidrig ihre Verpflichtungen im Rahmen des Bundesprogramms zum Schutz einkommensschwacher Patienten erweitert.
Ein Bundesrichter in Washington lehnte es ab, ein Landesgesetz zu blockieren, das den Zugang zu verschreibungspflichtigen Medikamenten für einkommensschwache und nichtversicherte Patienten schützen soll. Das Urteil wies die Argumente der Pharmahersteller Novartis und AbbVie zurück, wonach das Maßnahme rechtswidrig ihre Verpflichtungen im Rahmen des bundesweiten 340B-Medikamentenpreisprogramms erweitert.
Washington hatte zuvor in einem Bundesgericht Einwände gegen den Versuch von Novartis erhoben, das Gesetz zu blockieren, und argumentierte, dass der Arzneimittelhersteller durch das Landesgesetz nicht geschädigt wird. Der Staat teilte dem Gericht mit, dass das Gesetz die Rabatte erweitert, die Arzneimittelhersteller im Rahmen des bundesweiten 340B-Medikamentenpreisprogramms gewähren müssen, das einkommensschwache und nichtversicherte Patienten betreut.
In seiner Klage trugen Novartis und AbbVie vor, dass das neue Landesgesetz die Verpflichtungen der Hersteller im Rahmen des Bundesprogramms rechtswidrig erweitere. Die Entscheidung des Richters erlaubt es dem Landesgesetz von Washington, weiter fortzuführen, und hält die erweiterten Rabattanforderungen für Pharmaunternehmen aufrecht, die am 340B-Programm teilnehmen.
Das 340B-Medikamentenpreisprogramm ist eine bundesweite Initiative, die bestimmte Pharmahersteller verpflichtet, ambulante Medikamente an berechtigte Gesundheitsorganisationen zu deutlich reduzierten Preisen abzugeben. Das Landesgesetz von Washington zielte darauf ab, diese Bestimmungen zu stärken, um den Zugang zu verschreibungspflichtigen Medikamenten für gefährdete Patientengruppen besser zu schützen.